- Verordnung / Überweisungsschein von Ihre:r Haus- oder Fach:ärztin mit dem Vermerk der Art, Anzahl und Dauer der Therapie Einheiten (z.B. 10x PT 02 Physiotherapie 45min oder 7x PT01 Physiotherapie 30min, 8x PT03 Physiotherapie 60min, 10x Manuelle Heilmassage, etc.)
- Bewilligung der Verordnung bzw. Überweisung durch Ihre zuständige Krankenversicherung (meineSV.at – eBewilligung, per E-Mail, per Post oder vor Ort in der Zweigstelle)
- Terminvereinbarung per Telefon – 0699 / 171 666 72
- Ansuchen um Unterstützung im Behindertenreferat der Bezirkshauptmannschaft BH Leibnitz, BH Deutschlandsberg, BH Südoststeiermark, BH Graz-Umgebung, Stadt Graz – nur möglich, wenn du/dein Kind einen Behindertenausweis hat oder von einer Behinderung gefährdet ist. (Therapieplan und Kostenvoranschlag von mir als Therapeutin nötig) – weiter Infos für Unterstützungmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung findest du in den jeweiligen Beratungsstellen.
- Ansuchen um Unterstützung im Behindertenreferat der Bezirkshauptmannschaft BH Leibnitz, BH Deutschlandsberg, BH Südoststeiermark, BH Graz-Umgebung, Stadt Graz – nur möglich, wenn du/dein Kind einen Behindertenausweis hat oder von einer Behinderung gefährdet ist. (Therapieplan und Kostenvoranschlag von mir als Therapeutin nötig) – weiter Infos für Unterstützungmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung findest du in den jeweiligen Beratungsstellen.
- Physiotherapeutische Behandlung in der Praxis in Leibnitz oder Heiligenkreuz am Waasen (Bei Bedarf auch online möglich)
- Honorarnote bitte vollständig begleichen
- Anteilige Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse laut Bewilligung (Überweisung bzw. Bewilligung, Honorarnote, Zahlungsbestätigung via meineSV.at, per E-Mail oder Post)
- Für eventuelle Unterstützung von der Bezirkshauptmannschaft einreichen (Nur möglich wenn vor Therapiestart ein Ansuchen und Therapieplan eingereicht wurden.)
- Für eventuelle Unterstützung von der Bezirkshauptmannschaft einreichen (Nur möglich wenn vor Therapiestart ein Ansuchen und Therapieplan eingereicht wurden.)
- Verbleibende Restkosten können bei entsprechender Zusatz- oder Unfallversicherung geltend gemacht werden – Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Für Präventivmaßnahmen ist keine Überweisung nötig und kann auch nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Das betrifft Beratungsgespräch – saubere Hose und trockenes Bett, Zeigt her eure Füße (gesunde Füße erhalten), Trageberatung, etc.
Ich bin Wahltherapeutin, d.h. die Therapiekosten werden zwischen Ihnen und mir verrechnet und können im Anschluss bei der Krankenversicherung, dem Behindertenreferat bzw. Zusatzversicherung für eine Rückerstattung eingereicht werden.


