Schritte zur Therapie

  1. Verordnung / Überweisungsschein von Ihre:r Haus- oder Fach:ärztin mit dem Vermerk der Art,  Anzahl und Dauer der Therapie Einheiten (z.B. Physiotherapie 10x 45min oder 7x 75min, 10x Bewegungstherapie, 10x Manuelle Heilmassage, etc.)
  2. Bewilligung der Verordnung bzw. Überweisung durch Ihre zuständige Krankenversicherung (meineSV.at – eBewilligung, per E-Mail, per Post oder vor Ort in der Zweigstelle)
  3. Terminvereinbarung per Telefon – 0699 / 171 666 72
    • Ansuchen um Unterstützung im Behindertenreferat der Bezirkshauptmannschaft – nur möglich, wenn dein Kind einen Behindertenausweis hat. (Therapieplan von mir als Therapeutin nötig)
  4. Physiotherapeutische Behandlung in der Praxis in Leibnitz (Notfalls auch online möglich)
  5. Honorarnote bitte vollständig begleichen
  6. Anteilige Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse laut Bewilligung (Überweisung bzw. Bewilligung, Honorarnote, Zahlungsbestätigung via meineSV.at, per E-Mail oder Post)
    • Für eventuelle Unterstützung von der Bezirkshauptmannschaft einreichen (Nur möglich wenn vor Therapiestart ein Ansuchen und Therapieplan eingereicht wurden.)
  7. Verbleibende Restkosten können bei entsprechender Zusatz- oder Unfallversicherung geltend gemacht werden – Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.
 
Für Präventivmaßnahmen ist keine Überweisung nötig und kann auch nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Das betrifft Beratungsgespräch – saubere Hose und trockenes Bett, Zeigt her eure Füße (gesunde Füße erhalten), Trageberatung, etc.

Ich bin Wahltherapeutin, d.h. die Therapiekosten werden zwischen Ihnen und mir verrechnet und können im Anschluss bei der Krankenversicherung, dem Behindertenreferat bzw. Zusatzversicherung für eine Rückerstattung eingereicht werden.